Klimaschutzgesetz § 7b

Übertragung an Kom.EMS

Was ist das gemeinsame Ziel?

Wichtige Voraussetzung auf dem Weg, perspektivisch Klimaneutralität bei Gebäudebestand und Verwaltung zu erreichen, ist die Kenntnis und Transparenz des Energieverbrauchs – am besten in Form eines professionellen, kommunalen Energiemanagements. Der erste Schritt dahin ist ein systematisches und regelmäßiges Erheben der Energieverbräuche. Hier setzt die verpflichtende Datenerfassung an. Durch die Zurverfügungstellung eines leicht zu bedienenden und kostenlosen Datenerfassungstools wird Ihnen ein einfacher Rahmen angeboten und Unterstützung verfügbar gemacht. Die Kommunen können dadurch ihre Vorbildwirkung einfach und bei Bedarf unter Anleitung verbessern und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Entlastung ihrer Kommunalhaushalte leisten.

 

Was ist konkret gefordert?

Die Aufgabe zur Erfüllung der Gesetzespflicht besteht darin, die Energieverbrauchsdaten (für lediglich 80% der Hauptverbraucher), die den Energierechnungen zu entnehmen sind, sowie die jeweils dazugehörigen spezifischen Daten (Flächen, Einwohner, usw.) jährlich bis zum 30. Juni des Folgejahres in eine zur Verfügung gestellte Datenbank einzupflegen. Bei Kommunen, die bereits kommunales Energiemanagement (KEM) betreiben, sind es nur Summendaten und keine Einzelverbraucher und der Energiebericht ist hochzuladen.

Erfasst werden Verbräuche von Nichtwohngebäuden, Wohn-, Alten- und Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen, Sportplätzen, Frei- und Hallenbädern, Straßenbeleuchtung, Anlagen zur Wasserversorgung und Wasseraufbereitung sowie Kläranlagen. Die erstmalige Erfassung erfolgt im Jahr 2021 für das Berichtsjahr 2020.

 

Wie muss ich die Daten erfassen?

Die Grundlage für die Datenerfassung stellt das System Kom.EMS dar. Kom.EMS steht für Kommunales Energiemanagement-System und ist ein Hilfsmittel für einen systematischen Aufbau und die Verstetigung eines Energiemanagement-Systems für die kommunalen Verwaltungen.

Eine detaillierte Anleitung zur Datenerfassung finden Sie hier: https://www.kea-bw.de/energiemanagement/wissensportal/klimaschutzgesetz-erfassung-des-energieverbrauchs.

Dort sind sämtliche Unterlagen und Eingabemasken direkt verlinkt sowie zu allen wichtigen Fragen ausführliche Antworten aufgelistet.

Die Datenerfassung ist ab dem 15.1.2020 möglich.

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